COVID-19: Aktuelle Maßnahmen/Änderungen 04.03.22

COVID-19 | Aktuelle Maßnahmen/Änderungen

 

die 4. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde durch Senatsbeschluss vom 01.03.2022 mit Wirkung zum 04.03.2022 zum 7. Mal geändert.

 

Folgende Änderungen betreffen den Trainings- und Wettkampfbetrieb auf den Sportanlagen.

 

Sport im Freien (ungedeckte Sportanlagen)

  • Die Sportausübung ist ohne Beschränkungen möglich, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

Sport in Sporthallen (gedeckte Sportanlagen)

  • Es gilt ab sofort die 3G-Regelung für Sporttreibende ab 18 Jahren und für Sporttreibende unter 18 Jahren während der Ferien
  • Für Sporttreibende unter 18 Jahren außerhalb der Ferien gilt weiterhin der Schülerausweis als Nachweis
  • Die Maskenpflicht in den Gebäuden gilt weiterhin (außer bei der Sportausübung)

 

Alle weiteren Details sind der Anlage zu entnehmen.


Die aktuelle Pressemitteilung zum Senatsbeschluss ist hier nachzulesen und die jeweils gültige Verordnung findet sich unter folgendem Link.

 

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