COVID-19: Aktuelle Maßnahmen/Änderungen 05.02.22

COVID-19 | Aktuelle Maßnahmen/Änderungen

 

 

Die 4. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde durch Senatsbeschluss vom 02.02.2022 mit Wirkung zum 05.02.2022 zum 4. Mal geändert.

 

Folgende Änderungen betreffen auch den Trainings- und Wettkampfbetrieb auf den Sportanlagen.

 

  • Anpassung bei der Anwesenheitsdokumentation: Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation beim Sport entfällt.

    Gesonderte Regelungen der jeweiligen Fachverbände für den Wettkampfbetrieb sind ggf. zu beachten.

 

  • Die Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises wird gemäß der RKI-Empfehlung von 6 Monate auf 3 Monate nach dem positiven (PCR)-Testergebnis verkürzt.

 

  • Die „2G-Bedingung zuzüglich Test“ gemäß § 9a wird geändert, so dass eine zusätzliche Testpflicht nur für Personen besteht, die drei Monate nach ihrer zweiten Impfung noch keine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.

Die zusätzliche Testpflicht entfällt folglich für:

 

      • Geboosterte (zeitlich unbegrenzt),
      • frisch Geimpfte (einschließlich frisch geimpfte Genesene) für drei Monate
      • und frisch Genesene (einschließlich frisch genesen Geimpfte) für drei Monate.

 

Alle weiteren Regelungen bleiben weiterhin bestehen.

Die aktuelle Pressemitteilung zum Senatsbeschluss ist hier nachzulesen und die jeweils gültige Verordnung findet sich unter folgendem Link.

 

Zurück

Samariterstraße 19 / 20
10247 Berlin
Tel.: 0 30 / 4 26 21 11

Geschäftszeiten:
Mi. 15:00 bis 18:00 Uhr
Mo., Di., Do. und Fr. nach vorheriger Absprache


E-Mail: