Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Kündigung, Beitragsbezahlung etc.
Hier erhältst du wichtige Informationen rund um das Thema Mitgliedschaft in unserem Verein.
Deine Mitgliedschaft bei der SG EBT 1952 e.V. kannst du über den Menüpunkt >Mitgliederservice >Deine Mitgliedschaft beantragen und bearbeiten.
Bitte teile uns wichtige Änderungen, die Kontaktmöglichkeiten, Adresse oder Kontodaten betreffen, schnellstmöglich mit.
Hier erhältst du wichtige Informationen rund um das Thema Beitragsbezahlung in unserem Verein.
Der Mitgliedsbeitrag kann per SEPA-Lastschrift oder Überweisung bezahlt werden und setzt sich aus einem Vereinsbeitrag und dem Abteilungs -oder/und Sportgruppenbeitrag zusammen.
Er wird halbjährlich jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres erhoben und bei erteilter SEPA-Einzugsermächtigung zum 15.01. und 15.07. eines Jahres eingezogen bzw. sind bei Bezahlung per Rechnung zum 31.03. und 30.09. zu überweisen.
Kontoverbindung:
Empfänger: | -KDS - Bankencleaning fuer Sg Empor Brandenburger Tor |
IBAN: | DE96 7002 0270 0662 4066 60 |
Bank: | UniCredit Bank -HyboVereinsbank |
Verwendungszweck: | 11100101 +Mitgliedsnummer (Beispiel: 11100101XXXXX) |
Du kannst eine Änderung deiner Kontakt -oder Bankdaten über unsere Online-Formulare mitteilen.
Du kannst Mitglied in mehreren Abteilungen und Sportgruppen sein.
Hierfür gibt es keinerlei Begrenzung.
Für die Beantragung der Aufnahme in einer weiteren Abteilung/Sportgruppe nutze unser Formular.
Die jeweilige Abteilung/Sportgruppe muss der Aufnahme zustimmen.
Du solltest im besten Fall bereits zu einem Probetraining gewesen sein.
Bei der Mitgleidschaft in einer weiteren Abteilung oder Sportgruppe muss nur der jeweilige Beitrag der Abteilung/Sportgruppe zusätzlich bezahlt werden.
Mehr Infos erhältst du unter Mitgliedsbeiträge.
Der Clubraum in unserem Vereinsheim in der Samariterstraße steht in erster Linie den Abteilungen/Sportgruppen für Sitzungen und Veranstaltungen zur Verfügung.
Darüberhinaus kann er auch durch unsere Mitglieder oder externe Personen für Geburtstage, Jugendweihen usw. gebucht werden.
Buchungsanfragen können über das Kontaktformular an die Geschäftsstelle gerichtet werden.
Alle Vereinsmitglieder sind über einen Rahmenvertrag des LSB mit der Feuersozietät Berlin-Brandenburg über eine Sportunfallversicherung versichert.
Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins bei der Teilnahme an Vereinsaktivitäten.
Hierzu gehören in erster Linie der Trainings- und Sportbetrieb sowie die Teilnahme an Wettkämpfen im Auftrag und Interesse des Vereins.
Zu den Vereinsaktivitäten gehören auch Sitzungen, Versammlungen, Fortbildungen oder auch die Vertretung des Vereins bei Verbandstagen, usw.
Nichtmitglieder sind versichert, wenn sie
- ehrenamtlich für den Verein als Helfer:in aktiv sind.
- als Begleiter:in von behinderten Sportlern, sofern deren Begleitung erforderlich ist, aktiv sind.
- als Begleiter:in von Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Vereins aktiv sind.
- Am Trainings-/Übungsbetrieb des Vereins unter Leitung einer:s Übungsleitenden mit dem Ziel teilnehmen, nach vier Wochen dem Verein beizutreten.
- An von den Vereinen veranstalteten Vereinsaktionen, z.B. Tag der offenen Tür, Sport- und Spielfesten, Lauftreffs, Prüfungen zu Sportabzeichen, usw. teilnehmen.
Die Mitglieder genießen auch Versicherungsschutz auf den Wegen zu den versicherten Aktivitäten.
Die Nichtmitglieder haben nur während der Veranstaltung Versicherungsschutz.
Das aktuelle Formular für die Sport-Unfallmeldung ist ausgefüllt und unterschrieben von der verletzten Person bzw. der Erziehungsberechtigten innerhalb von 2 Wochen an die Geschäftsstelle zuschicken.
Weitere Details sind der Information für die verletzte Person zu entnehmen.
Es ist zu beachten, dass die verletze Person innerhalb von 4 Tagen beim Arzt gewesen sein muss.
Hier erhältst du wichtige Informationen rund um das Thema Kündigung in unserem Verein.
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht nach § 6 der Satzung :
Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ist der
Austritt nur zum Quartalsende möglich. Bei besonderen Umständen entscheidet der Vorstand.
Geht die Austrittserklärung verspätet ein, so ist der Austritt erst zum nächsten Austrittstermin wirksam.
Die Kündigung ist in Textform mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende dem geschäftsführenden Vorstand zu erklären. Bitte nutzen sie dafür unser Kündigungsformular auf unserer Website
Passive Mitgliedschaft:
Mitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen, wegen des Alters, wegen Schwangerschaft, einer längeren Abwesenheit o. ä. den aktiven Sport in ihrer Abteilung nicht ausüben, können eine passive Mitgliedschaft beantragen.
- Der Zeitraum muss mindestens ein halbes (ganzes) Jahr betragen.
- Die Bestätigung der Passivität erfolgt in Abstimmung zwischen Abteilungsleitung und Vorstand des Vereins.
- Der Beitrag beträgt 50 % der Beitragsgruppe, in der das Mitglied vor der passiven Mitgliedschaft war.
Noch weitere Fragen?
Nutze gerne das Kontaktformular oder melde dich bei deiner/m Ansprechpartner:in oder der Geschäftsstelle.